Im Stadtstaat Zürich des aufklärenden Jahrhunderts, in dem der Grossteil der knapp zehntausend Zürcher Seelen lesen und schreiben lernte (auch wenn sie Licht als Elicehate lasen), sprachen Altvordere vom Mandatierungsschwall. Der Rat erliess jedes Jahr ein bis zwei Dutzend Mandate, vornehmlich Sittenmandate. Heute steht die Flut von Erlassen gut zehn mal höher. Ab 1757 erschien bei Orell auf Privatinitiative die erste Gesetzessammlung: Policey-Gesetze und Ordnungen. Da schwingt noch Platons Politeia in der Luft der Gelehrtenstube. Die Pfarrherren standen in der Pflicht, Erlasse und obrigkeitliche Ermahnungen von der Kanzel zu verkünden. Am Sonntag war der Kirchenbesuch Pflicht. Die Reformation hat nicht nur die Kirche verstaatlicht, sondern auch den Staat verkirchlicht. Die Normativität der obrigkeitlichen Bestimmungen wurde mit dem Modalverb sollen ausgedrückt, heute müssen wir.
Solch Wissensgierstillendes berichtet das diesjährige Neujahrsblatt der Gelehrten Gesellschaft Zürich, 189. Stück. In 247. Fortsetzung des Neujahrsblattes 1779 der Gesellschaft der Herren Gelehrten auf der Chorherren. Am Bärchtelismorgen in der Zentralbibliothek tauchen wir in das Klima dieses althergebrachten wissensaristokratischen Überblicks, umgeben von der ganzen materiellen Fülle der gesammelten Sicherheiten. Ein Dufthauch christlicher Bibliophilie. Doch das ancien régime scheint auch hier vorbei: Dieses Jahr konnte man, sofern man so wollte, erstmals bargeldlos bezahlen.
Im Jahr 1616 begannen in Zürich die Arbeiten an einem stattlichen Kornhaus im Renaissancestil, dort, wo heute das Stadthaus steht. Dank der gewaltigen Vorräte in obrigkeitlicher Pflichthaltung musste im Grand hiver Anfang 1709 niemand Hunger leiden. Die Lagune in Venedig verwandelte sich in ein Eisfeld für Schlittschuhläufer. Vivaldi brachte die Pirouetten in Sonettform. Im Sommer malt Johann Melchior Füssli Tafeln mit allen Limmat- und Seefischen in realer Mindestfanggrösse mit Angabe der Schonzeiten, als bezahlte Verkündung des Fischereimandates. Ich habe die Tafeln gesehen.
Als ein Blitz 1763 in den Nordturm des Grossmünsters einschlug, war die Feuerwehr einigermassen gerüstet. Zürich hatte einige Jahre zuvor Feuerspritzen beim Meister Wirz beschafft. Ein Übergreifen des Feuers konnte dank der Spritzen im Kirchenschiff verhindert werden und mit nassen Ochsenhäuten wurden die Glocken gerettet. Erst 1787 erhielten die Turmstrunke die heutigen Helmhauben. Früher waren sie schöner, viel spitzer. Hans Waldmann hatte sie als Bürgermeister aufsetzen lassen. Und es musste nochmals ein Jahr vergehen, bis der Rat endlich Blitzableiter erlaubte. Bereits 1753 installierte Benjamin Franklin in Philadelphia erste erfolgreiche Blitzableiter, in Zürich erschien 1772 bei Orell, Gessner, Füssli und Comp. eine Schrift von H. B. de Saussure mit positiven Erfahrungsberichten; 1776 folgte von D. Breitinger im Auftrag der Naturforschenden Gesellschaft eine ausführliche Empfehlung an die Stadt. Seit 1782 bestand in der Stadt eine privatwirtschaftliche Feuerassecuranz-Gesellschaft, deren Direktoren mehrheitlich Magistratspersonen waren. Solche Interessenskonflikte sind wohl mit Grund für die hartnäckige Ratsmehrheitsmeinung, dass der Strahlableiter Blitze anziehe und daher die Gefahr eines Einschlages erhöhe, gegenüber evidenzbasierter Einsicht in Massnahmen zur Schadensminderung.
Schrittspannung und Fulguritual
Als vermögender und geistgewandter Constaffelherr wurde Johannes Werdmüller 1769 in den Kleinen Rat ernannt und städtischer Bauherr. Er sprach akzentfrei Französisch und Italienisch, kleidete sich nach Mode der französischen Aristokratie mitsamt sonnenköniglichen roten Absätzen. Am Sonntag trug er ein Buch von Voltaire unter dem Arm. Im Rat musste er sich anhören, dass er vom Bauen nichts verstehe. 1779-1792 versuchte er mit dem Bau eines privaten Sommersitzes in der Enge das Gegenteil zu beweisen. Das barocke Maison de plaisance mit Ehrenhof, Gartenhaus und Seeanstoss geriet im dritten Sommer in die Ratsakten: Werdmüller zeigt dem Rat an, dass sein Hündlein auf seinem privatem Grund von einem Knecht des städtischen Wasenmeisters mit einem Knüppel totgeschlagen wurde und fordert Wiedergutmachung. Kurz zuvor hatte der Rat nach mehreren Unfällen mit beisswütigen Hunden verordnet, dass sofort alle Hunde eingesperrt oder angekettet werden sollen, frei laufende Hunde ohne Hundemarke aber durch städtisch besoldete Wasner totgeschlagen werden. Werdmüller moniert übertriebene Strenge und fehlendes öffentliches Interesse, der Rat zitiert den Sanitätsrat. Der Biss eines tollwütigen Hundes ist für den Menschen tödlich, es soll im 18. Jahrhundert in Zürich mehrere solche Fälle gegeben haben. Der Verwaltungsrechtsstreit versiegt in den Protokollen, vermutlich nach gütlicher Einigung. Neben den damals aristokratisch modischen Schosshündchen (die oft Goldschmuck trugen, was den Hundehaltenden durch Sittenmandat verboten war) gab es in Zürich vielerlei hündisches Nutzgetier. Gutes Geld machten Wachtelhundezüchter. Man kaufte aber auch Hundefleisch vom Hundemetzger. Der Metzgershund aber, Bulldog oder Bullterrier, auch Rottweiler, trieb das Vieh zum Schlächter. Noch schlächter ging es noch früher dem Waldmann Hans, vom Dübelstein: Sein Versuch, die ländlichen Bauernhunde zum Schutz der Wildbestände und städtischer Jagdprivilegien totschlagen zu lassen, kostete ihm schliesslich selbst den Kopf.
Rund zwanzig Jahre nach Werdmüllers Tod wurde das Herrenhaus 1825 vom damaligen Bürgermeister Hans Conrad von Muralt gekauft. Das heutige Muraltengut gehört der Stadt Zürich und dient dem Stadtrat vor allem zu Repräsentationszwecken. Der Dalai Lama, Thatcher, Mitterand und Kofi Anan wurden dort empfangen. Der damaligen Stadtpräsident, mein damaliger Chef, hatte zumindest einmal im Jahr höflichen Kontakt mit einer Dame namens von Muralt. Bei Empfängen von städtischen Partnern war ich manchmal in der städtischen Delegation. Im ersten Amtsjahr gab es ein letztes mal ein etwas ausschweifendes Gelage aller Kader des Präsidialdepartementes, was wohl der Tradition beim letzten bürgerlichen Stadtpräsidenten geschuldet war. Mit dem Bau der Seebahnlinie war Schluss mit der Herrschaftlichkeit, die späteren Malereien von Karl Walser (Bruder des grossen Schriftstellers Robert) erinnern an die Bedrohlichkeiten der Zwischenkriegszeit.
Wie seit einigen Jahren gewohnt, redigiere ich meine Notizen und Notate bis zur der Form, die den Abschluss bringt. Wohin damit? Ins Internet werfen, meiner Genisa. Die wohl umfangreichste Sammlung jüdischer Texte aus der Genisa der Ben-Esra Synagoge in Kairo lagert heute an der Universität Cambridge, Erbe des britischen Kolonialismus. Dank diesem Archiv konnte Stefan Hermans sein Meisterwerk Die Fremde schreiben. In der Kairoer Genisa, einer zugemauerten Kammer mit einer Einwurfsöffnung, fanden sich altbiblische Texte, Fragmente, Kommentare; aber auch Poesie, Prosa, Fabeln, Rätsel; dann auch Briefe, Verträge, Gerichtsakten, Chroniken, Genealogien, Zaubersprüche und medizinische Rezepte. All diesen Texten wie auch meinen ist gemeinsam, dass sie den Namen Gottes enthalten oder sonstwie an Heiliges rühren. Meine Genisa wird monatlich etwa hundert mal aufgesucht, Spitzenreiter ist Aljoscha auf Hiddensee. Auf mich wartet Kento-Box III. Und wenn es dann am Schluss wieder die genau tausend Worte sind, welche den Beitrag ausmachen, bleibt die Form gewahrt.